LEXIKON
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Einheitswert
Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude. Dieser Richtwert wird dazu verwendet, für verschiedene Steuern die Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Nach diesem Verfahren werden beispielsweise die Höhe der Grunderwerbsteuer , der Vermögensteuer , der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grundsteuer und der Gewerbesteuer errechnet. Die Einheitswerte werden zurzeit für inländischen Grundbesitz , wie für ein Grundstück und land- und forstwirtschaftliches Vermögen festgestellt. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird seit 1997 auf Basis von Grundbesitzwerten ermittelt.
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