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Eigentümergrundschuld
Die Eigentümergrundschuld ist eine eingetragene Grundschuld im Grundbuch zugunsten des Grundstückseigentümers. Hier liegt die Besonderheit darin, dass der Grundstückseigentümer ( Gläubiger ) weder die Zwangsversteigerung aus der Grundschuld verlangen, noch die Zinsen aus der Grundschuld beanspruchen kann. Eine Eigentümergrundschuld entsteht entweder durch das Gesetzt, die Bestellung des Eigentümers (z.B. zur Sicherung einer entsprechenden Rangstelle ), oder durch die Umwandlung (z.B. Löschungsanspruch des Eigentümers nach erfolgter Rückzahlung ).
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