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Disagio

Das Disagio ist die Differenz zwischen dem Auszahlungs- und dem Nominalbetrag der Baufinanzierung . Das Disagio ist eine Zinsleistung des Darlehensnehmers an die Bank bei Valutierung des Darlehens . Diese Leistungszahlung des Darlehensnehmers wird jedoch nicht an die Bank überwiesen, sondern die Bank behält üblicherweise den entsprechenden Betrag ein.   Somit verringert sich der Betrag, welcher der Darlehensnehmer ausbezahlt bekommt. Durch das Disagio wird über die gesamte Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominalzinssatz bezahlt. Der Hintergrund zur Wahl des Disagios ist die steuerliche Absetzbarkeit dieser Leistungszahlung. Dennoch ist zu prüfen, ob wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht.   Gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, ist es fraglich, ob es sich der Aufwand eines Disagios wirklich lohnt. Der Nominalzinssatz des Darlehens ist bei Vereinbarung eines Disagios niedriger, der Effektivzinssatz liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Disagio. Allgemein werden als Disagio 10% der Darlehenssumme vertraglich vereinbart. Siehe auch Begriffe Auszahlungskurs , Konditionen .


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