LEXIKON

Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle

Dingliche Zinsen

In Abteilung III vom Grundbuch werden neben dem Grundschuldbetrag auch die dinglichen Zinsen eingetragen. Der Grundschuldbetrag und die dinglichen Zinsen stellen den maximalen Sicherungsrahmen dar. Dies ist somit der größte Rahmen, den eine Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann. Vom Darlehensgeber werden aus Sicherheitsgründen bis zu 20% dingliche Zinsen eingetragen.   Achtung: Basis des Zahlungsanspruchs ist jedoch der im Darlehensbetrag vereinbarte Zinssatz . Der dingliche Zins stellt die maximale Forderung des Grundschuldgläubigers ( Darlehensgeber ) aus dem Grundstück im Falle der Verwertung dar.


Begriffe, die Sie auch interessieren könnten:  Alle 114 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen

 
 

RSS-Feeds

Nutzen Sie den zinsvergleich RSS-Feed!

Unser RSS-Feed stellt Ihnen ständig die aktuellsten Meldungen unserer Website übersichtlich als Schlagzeilen zur Verfügung. Jetzt abonnieren »

Sicherheit

Ihre persönlichen Daten sind in sicheren Händen!

Die Sicherheit persönlicher Daten und der Umgang mit ihnen sind brandaktuelle Themen. Besonders finanzielle Einzelheiten müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden. Bei zinsvergleich.de hat Daten- und Informationssicherheit höchste Priorität. Versprochen! Hier erfahren Sie mehr »

Lexikon

Ihre Fragen schnell beantwortet!

Im Finanzbereich gibt es viele Fachbegriffe und Schlagwörter, die im Alltag selten verwendet werden: wir erklären die wichtigsten Begriffe verständlich und plausibel. Zum Lexikon »