LEXIKON
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Darlehensvertrag
Der Darlehensvertrag dient zur schriftlichen Vereinbarung der Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen . Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden u.a. der Darlehensbetrag , der Verwendungszweck, der Zinssatz, der Auszahlungskurs , der anfänglich effektive Jahreszins, die Dauer der Zinsfestschreibungszeit , die Nebenkosten wie z.B. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren, die Tilgung , die Tilgungsverrechung , die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die Einbeziehung der Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart. Prinzipiell gibt es zwei verschiedene Verfahren für das Zustandekommen des Vertrages:
- Durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Dieses Verfahren nennt man auch das Antragsverfahren. Der Kunde unterzeichnet den Darlehensvertrag und reicht diesen samt seinen Unterlagen bei der Bank ein. Diese prüft den Antrag und zeichnet dann gegen. Erst dann ist der Vertrag zustande gekommen.
- Durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden. Die Bank prüft zuerst alle Unterlagen und fertigt dann einen Vertrag aus. Die Bank unterzeichnet diesen, und übermittelt dieses Angebot dem Kunden. Sobald der Darlehensnehmer den Vertrag gegenzeichnet, ist der Vertrag geschlossen. Dieses Verfahren nennt man auch Angebotsverfahren.
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