LEXIKON
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Briefgrundschuld
Bei der Briefgrundschuld wird neben der Eintragung im Grundbuch noch ein Brief, der sogenannte Grundschuldbrief ausgehändigt. Dies ist jedoch eine veraltete Handhabung. Heutzutage wird in der Regel eine Buchgrundschuld bestellt. Siehe auch Begriff Buchgrundschuld .
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