LEXIKON
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Beurkundung
Bei einer Beurkundung werden die Richtigkeit der geleisteten Unterschriften und der Inhalt des Rechtsgeschäfts durch den Notar bestätigt. Beim Kauf von einem Grundstück ist immer eine Notarielle Beurkundung erforderlich. Im Gegensatz zu einer Beurkundung wird bei einer Beglaubigung nur die Echtheit der Unterschriften bestätigt, und nicht der Inhalt des Vertrages.
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