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Beleihungswert

Die Ermittlung des Beleihungswertes ist prinzipiell im Hypothekenbankengesetz unter § 12 geregelt. Jedoch haben alle Banken genügend Spielraum, um eine individuelle Berechnung des Beleihungswertes praktizieren zu können. Der Beleihungswert eines Objektes ist derjenige Wert, von dem die Bank ausgeht, dass dieser Wert auch in Zukunft im Falle eines Verkaufes erzielt werden kann.   Deshalb wird im Allgemeinen der derzeitige Marktwert der Immobilie noch mit einem Sicherheitsfaktor abgewertet. Dieser Abschlagsfaktor dient dafür, um eventuelle Marktschwankungen abfedern zu können.


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