LEXIKON
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Baumängel
Mängel am Bauvorhaben verursacht durch fehlerhafte Entwürfe , Ausführungen oder nicht einwandfreies Material. Der Bauherr sollte bei Abnahme erkennbare Mängel schriftlich festhalten, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Sollte der Bauherr bei der Abnahme (siehe auch unter Abnahmeverpflichtung ) wesentliche Mängel feststellen, kann dieser die Abnahme bis zur Beseitigung der Mängel verweigern.
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