LEXIKON
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Baulast
Öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks nennt man auch Baulast . Diese Beschränkungen sind im Baulastenverzeichnis eingetragen. Vor Grundstückserwerb ist eine Einsicht in dieses Verzeichnis empfehlenswert. Durch Baulasten an Nachbargrundstücken ist es möglich, die Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstückes sicherzustellen. Ob Baulasten für ein bestimmtes Grundstück vorliegen kann im Bauordnungsamt eingesehen werden. Im Bundesland Bayern existiert die Baulast nicht.
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