LEXIKON
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Baujahr
Als Baujahr gilt das Jahr der Gebäudeerrichtung . Bei bestehenden Objekten ist diese Angabe für die Baufinanzierung ein wesentliches Entscheidungskriterium.
Als Baujahr gilt das Jahr der Gebäudeerrichtung . Bei bestehenden Objekten ist diese Angabe für die Baufinanzierung ein wesentliches Entscheidungskriterium.
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