LEXIKON

Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle

Bauantrag

Bei der Bauaufsichtsbehörde wird der Bauantrag schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl eingereicht. Der Antrag muss vom Bauherr und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben werden. Der Entwurfsverfasser – in der Regel der Architekt – muss zwingend eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nachweisen. Wichtige, einzureichende Unterlagen:

  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche
  • Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1:100
  • des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik
  • Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners).


Begriffe, die Sie auch interessieren könnten:  Alle 15 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen

 
 

RSS-Feeds

Nutzen Sie den zinsvergleich RSS-Feed!

Unser RSS-Feed stellt Ihnen ständig die aktuellsten Meldungen unserer Website übersichtlich als Schlagzeilen zur Verfügung. Jetzt abonnieren »

Sicherheit

Ihre persönlichen Daten sind in sicheren Händen!

Die Sicherheit persönlicher Daten und der Umgang mit ihnen sind brandaktuelle Themen. Besonders finanzielle Einzelheiten müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden. Bei zinsvergleich.de hat Daten- und Informationssicherheit höchste Priorität. Versprochen! Hier erfahren Sie mehr »

Lexikon

Ihre Fragen schnell beantwortet!

Im Finanzbereich gibt es viele Fachbegriffe und Schlagwörter, die im Alltag selten verwendet werden: wir erklären die wichtigsten Begriffe verständlich und plausibel. Zum Lexikon »