LEXIKON
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Außerplanmäßige Sonderzahlung
Gemäß § 14 des Verbraucherkreditgesetzes ist eine einmalige Teilrückzahlung des Kreditbetrages möglich. Diese einmalige Sonderzahlung vermindert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag um die Höhe der Sonderzahlung und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten sowie den noch zu zahlenden Zins. Die Sonderzahlungen wirken sich somit kosten mindernd aus.
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