LEXIKON
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Ausfallbürgschaft
Wenn der Gläubiger nachweist, dass teilweise ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist, z.B. die Bank einen Verlust erlitten hat, wird der Bürge, der die Bürgschaft unterschrieben hat, in Anspruch genommen. Diesen Umstand nennt man auch Ausfallbürgschaft .
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