LEXIKON
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Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung (von der Baubehörde genehmigt) aus der die Aufteilung der Lage und des Gebäudes der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind. Um die einzelnen Nutzungseinheiten eindeutig zuordnen zu können, sind diese im Allgemeinen fortlaufend nummeriert. Der Aufteilungsplan wird bei Bildung von Wohnungseigentum benötigt. Dieser wird zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht.
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