LEXIKON
Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage :
- Gilt für Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
- Kennzeichnung als Vermögenswirksame Leistung (VWL)
- Einzahlung auf ein Sparkonto durch den Arbeitgeber
- Anspruch auf eingezahltes Kapital und Arbeitnehmersparzulage nach sieben Jahren
- Bei vorzeitiger Verfügung fallen gezahlte Zulagen an den Staat zurück
Twitter
Mister Wong
Del.icio.us
Digg
Facebook
Google
StumbleUpon
Yahoo