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Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage :

  • Gilt für Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Kennzeichnung als Vermögenswirksame Leistung (VWL)
  • Einzahlung auf ein Sparkonto durch den Arbeitgeber
  • Anspruch auf eingezahltes Kapital und Arbeitnehmersparzulage nach sieben Jahren
  • Bei vorzeitiger Verfügung fallen gezahlte Zulagen an den Staat zurück


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