LEXIKON
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Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten werden auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, die AfA als Werbungskosten">Werbungskosten oder als Betriebskosten">Betriebskosten bei der Einkommenssteuerermittlung anzusetzen (siehe auch Begriff Abschreibung). Der Begriff AfA stammt aus dem Steuerrecht.
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