LEXIKON

Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle

Abtretung

Werden Forderungen und Rechte vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch einen Vertrag übertragen, spricht man von Abtretung . Hierzu gibt es verschieden Abtretungsmöglichkeiten: Abtretung von Ansprüchen und Rechten aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung ( Tilgungsaussetzung ) Abtretung einer Grundschuld : Vorteilhaft ist die Abtretung einer Grundschuld bei Umschuldung , da hier die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch für den neuen Darlehensnehmer sich erübrigt. Vorausgesetzt wird, dass die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld den Anforderungen des neuen Gläubigers entsprechen. Teilabtretung einer Grundschuld möglich


Begriffe, die Sie auch interessieren könnten:  Alle 119 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen

 
 

RSS-Feeds

Nutzen Sie den zinsvergleich RSS-Feed!

Unser RSS-Feed stellt Ihnen ständig die aktuellsten Meldungen unserer Website übersichtlich als Schlagzeilen zur Verfügung. Jetzt abonnieren »

Sicherheit

Ihre persönlichen Daten sind in sicheren Händen!

Die Sicherheit persönlicher Daten und der Umgang mit ihnen sind brandaktuelle Themen. Besonders finanzielle Einzelheiten müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden. Bei zinsvergleich.de hat Daten- und Informationssicherheit höchste Priorität. Versprochen! Hier erfahren Sie mehr »

Lexikon

Ihre Fragen schnell beantwortet!

Im Finanzbereich gibt es viele Fachbegriffe und Schlagwörter, die im Alltag selten verwendet werden: wir erklären die wichtigsten Begriffe verständlich und plausibel. Zum Lexikon »