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Abschreibung

Fast jedes Wirtschaftsgut wird abgeschrieben, da es der Abnutzung unterliegt und deswegen nur eine bestimmte Nutzungsdauer hat. Die jeweilige Abschreibungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter kann der sogenannten AfA Tabelle entnommen werden. Die einmaligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschafts-gutes werden auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. (Absetzung für Abnutzung = AfA) Auf diese Art und Weise wird so der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt. Der Abschreibungsbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden. In der Praxis unterscheidet man prinzipiell drei verschiedenen Abschreibungsmethoden:

Welche Absetzung für Abnutzung (AfA) letztendlich zum Tragen kommt ist abhängig von der Abschreibungsursache: wird das Wirtschaftsgut durch den Gebrauch der Sache oder durch die Zeit im Wert gemindert?


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