LEXIKON
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in vielen Fällen zur Genehmigung einer Baufinanzierung benötigt. Das Bauaufsichtsamt bescheinigt mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen mit eigenem Zugang von außen. Dies bedeutet, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind.
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