Baufinanzierung

Bereitstellungszinsen – das oft übersehene Risko

Bereitstellungszinsen – wer diese zu verhandeln vergisst, muss später viel Geld zahlen.
18 Apr
Smart & clever – vermeiden Sie Bereitstellungszinsen und sparen Sie sich das Geld. (Foto: picjumbo.com)

Vergessen Sie die Bereitstellungszinsen nicht.  Die Bereitstellungszinsen sollten Sie bei jedem Erstvertrag verhandeln bzw. den Zeitraum vereinbaren, während dem Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen. Vergessen Sie das, kann es teuer werden. Besonders jetzt, wo es darum geht, sich einen besonders niedrigen Zinssatz zu sichern, kann der Zeitraum zwischen Baufinanzierungsabschluss und Baubeginn länger sein. Aber auch die Kaufverhandlungen für eine Eigentumswohnung können sich länger als gedacht nach Abschluss des Immobiliendarlehens hinziehen. Alles kein Problem, wenn Sie einen längeren Zeitraum bis zur Fälligkeit von Bereitstellungszinsen verhandelt haben.

Bereitstellungszinsen – was ist das überhaupt?

Banken sichern sich mit Bereitstellungszinsen für den Zeitraum ab, in dem sie Ihnen das Geld bereithalten, Sie es aber noch nicht abrufen (können). Das betrifft nicht nur den Zeitraum bis zur Auszahlung der ersten Tranche. Dieser Zeitraum gilt bis zum kompletten Abrufen des gesamten Darlehens. Zwar auch ein Thema beim Kauf einer Eigentumswohnung. Aber vorrangig zu bedenken, wenn Sie ein Haus bauen wollen.  Zum Beispiel, wenn Sie mit mehreren Bauunternehmen zusammenarbeiten. Wenn z. B. die Holzbauer Ihres Holzfertigehauses mit dem Stellen der Wände und des Giebels fertig sind, verlangen er sein Geld. Da haben aber die Installateure, Elektriker und Bodenleger mit ihrer Arbeit noch gar nicht angefangen. So konnte dann nur ein Teil des Baudarlehens abgerufen werden.

Da es zudem in vielen Verträgen festgeschrieben ist, dass Sie zuerst den Eigenanteil in die Finanzierung einbringen müssen, kann es passieren, dass die von der Bank bereitgestellten Gelder erst nach einem Jahr abgerufen werden. Und wenn Sie keine zinskostenfreie Zeit für Bereitstellungszinsen vereinbart haben, kann es teuer werden. Zudem sind Baudarlehen zweckgebunden. Das heißt, Sie dürfen es nicht auf einmal abrufen, um das Geld zum auf Ihrem Konto zu parken. Das Darlehen muss direkt an die Baufirmen von der Bank überwiesen werden.

Bereitsstellungszinsfreie Zeit verhandeln.

Aktuell bieten viele Banken von Haus aus eine zinsfreie Zeit für Bereitstellungszinsen von 6 Monaten bis 12 Monaten an. Trotzdem müssen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt nach diesen Zeitraum fragen, um später keine böse Überraschung zu erleben. Denn es gibt auch Bankhäuser, die nur einen, zwei oder drei Monate bereitstellungszinsfreie Zeit anbieten.

Auch wichtig: Der Bereitstellungszins ist in der Regel höher als der im Vertrag festgeschriebene Darlehenszins. So beträgt der Sollzins aktuell um 3 Prozent. Dieser Sollzins liegt den Bereitstellungszinsen zugrunde. Der jährliche Effektivzins dagegen, der Ihrer Baufinanzierung zugrunde liegt. ist aktuell für ca. 2 Prozent zu haben. Für einen durchschnittlichen Baukredit über 200.000 Euro würden im Lauf eines Jahres Bereitsstellungszinsen von ca. 6.000 Euro zusätzlich anfallen. Grund genug für alle Hausbauer, um eine möglichst lange bereitsstellungsfreie Zeit zu verhandeln.  Relativ oroblemlos lässt sich dieser Zeitraum auf 15 Monate festschreiben. Natürlich nur dann, wenn Sie eine Bank finden, die mit sich verhandeln lässt.

Besonders für Hausbauer, die mit einer langen Bauzeit rechnen, weil Sie z. B. viele Eigenleistungen einbringen wollen und sich deswegen ein exakter Zeitplan bis zum vollständigen Abruf der Baufinanzierung nicht aufstellen lässt, ist der Kontakt zu einem Baufinanzierungsvermittler unbedingt emfehlenswert. Diese Baufi-Vermittler, wie z. B. die ACCEDO AG, haben über 250 Banken deutschlandweit im Zugriff und wissen, welche dieser Darlehensgeber in Sachen Bereitstellungszinsen besonders kulant ist.

Kostenfeie Zeit für Bereitsstellungszinsen auch für die Anschlussfinanzierung interessant.

Ein interessante Variante, eine Anschlussfinanzierung ohne Froward-Darlehen zu nutzen, ist der Vertragsabschluss ein Jahr oder länger vor Fälligkeit. Ein Forward-Darlehen, dass bis zu 3 Jahren im Voraus abgeschlossen werden kann, ist immer auch eine Wette darauf, dass die Zinsen steigen. Denn damit sichern Sie sich den aktuellen Niedrigzinssatz für die Zukunft. Wenn Ihre Anschlussfinanzierung nun in 15 Monaten notwendig wird, können Sie schon jetzt diesen Anschluss zu dem aktuellen Niedrigzinssatz abschließen – ohne den höheren Zinssatz eines Forward-Darlehens zahlen zu müssen. Unter der Voraussetzung die finaanzierende Bank akzeptiert 15 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit.

Wussten Sie, dass Sie auch langfristige Baufinanzierungsverträge, die 15, 20 oder mehr Jahre laufen, nach 10 Jahren mit einem halben Jahr Vorlaufzeit kündigen können? Besonders interessant für alle, die um 2007 eine Erstfinanzierung zu dem damals üblichen ca. doppelt so hohen Zinssatz abgeschlossen haben. Dann kündigen Sie diesen jetzt und nutzen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit für die Anschlussfinanzierung zu dem derzeit angebotenen Minizinssatz.

Weitere Fragen zu Bereitstellungszins, Ansclussfinanzierung und Forward-Darlehen beantwortet Ihnen unverbindlich und kostenfrei bei auf Baufinanzierung spezialisierten Berater der ACCEDO AG.

Anschlussfinanzierung oder Forward-Darlehen ist eine Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Aktuell ist das sehr günstig.
Anschlussfinanzierung oder Forward-Darlehen – diese Frage stellt sich für alle, die vor 7 oder 8 Jahren eine erste Baufinanzierung abgeschlossen haben. Warum? Weil grundsätzlich nach 10 Jahren Zinsbindung bzw. Vertragslaufzeit, die Möglichkeit besteht, diesen Vertrag zu kündigen. Und weil in den Jahren 2008 und 2009 die festgeschriebenen Zinsen weit höher als heute waren. Sie lagen …
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