Immobilienkauf

Wieder einfacher einen Immokredit bekommen?

WIKR wird nachgebessert, damit ein Immokredit wieder leichter zu erhalten ist.
19 Dec
Immokredit wieder leichter erhalten: Die Bundesregierung plant die Anpassung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie. (Foto: pexels.com)

Im März 2016 wurde die Kreditvergabe verschärft, um eine neuerliche Finanzkrise zu vermeiden. 2008 wurde die Finanzkrise ja dadurch ausgelöst, dass viele Kredit-Nehmer aufgrund gestiegener Zinsen ihre Immokredit nicht mehr zurückzahlen konnten. Die Einführung der sogenannten Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (kurz: WIKR) führte aber dazu, dass gerade diejenigen keinen Immokredit erhalten, die eigentlich beste Voraussetzungen haben, da Sie finanziell auf sicherem Boden stehen. Die Altersgruppe ab spätestens 45 hat Probleme, da sie bis zum Renteneintritt die Immobilie vollständigt bezahlt haben muss. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise ist es aber für viele fast nicht möglich, innerhalb von 20 Jahren den Immokredit vollständig zu tilgen – auch wenn die Rentenaussichten aufgrund eines überdurchschnittlichen Einkommens gut sind. Die Altersgruppe ab 50, bisher eine der aktivsten Immobilienkäufer, ist aktuell von Baufinanzierungskrediten nahezu ausgeschlossen.

Die WIKR wird gelockert, um leichter einen Immokredit zu bekommen

Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie zu eng gezogen wurde. Jetzt haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Justizminister Heiko Maas gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vergabe von Baufinanzierungen durch Banken wieder erleichtern soll. Das Ziel, den Kreditnehmer vor unvorteilhaften Verträgen zu schützen, soll dabei beibehalten werden. Das Ergebnis der im März eingeführten WIKR war, dass junge Familien keinen Immokredit erhalten, weil ihre Einkommenssituation noch nicht gefestigt ist. Und ältere Antragssteller erhalten keine Kredite zum Beispiel für altergerechte Umbauten, obwohl deren Rentenbezüge überdurchschnittlich sind. Das führte dazu, dass viel weniger Baufinanzierungen genehmigt wurden als vor Einführung der WIKR. Das lag auch daran, dass Kreditvermittler größeren Haftungsrisiken ausgesetzt sind.

Nachdem vor Monaten bereits die Sparkassen und Volksbanken bei der Bundesregierung vorstellig wurden, haben inzwischen auch Hessen und Baden-Würrtemberg die Forderung zur Nachbesserung im Bundestag eingebracht. Diese Initiativen hatten nun Erfolg und der Bundestag beschäftigt sich aktuell mit der vom Finanz- und Justizministerium einbrachten, überarbeiteten WIKR-Gesetzvorschlag, der baldmöglichst verabschiedet wird. Was ändert sich?

Die Gesetzesvorlage lockert drei wesentliche Kriterien des WIKR

Immobilienverzehrkredite
werden aus der WIKR wieder herausgenommen. Dabei geht es darum, dass Rentner einen Kredit auf Ihre Immobilie aufnehmen können, um von diesem Geld zu leben. Im Todesfall kann diese Immobilie dann verwertet werden, um den aufgenommenen Immokredit abzuzahlen.

Öffnungsregel
wird wieder ermöglicht. Mit der strengen WIKR-Richtlinie wurde ausgeschlossen, dass eine Wertsteigerung der Immobilie mit in den Kredit eingepreist wird. Jetzt wird die Möglichkeit geschaffen, durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen den Wert der eigenen Immobilie zu steigern, was wiederum Einfluss auf die Bewertung der Immobilie zum Zeitpunkt der Kreditvergabe nimmt. Da der Buchwert einer Immobilie zugleich als Sicherheitsrückstellung für den Immokredit gilt, hilft diese Öffnungsregel, dass der Kreditnehmer mehr Sicherheiten in die Baufinanzierung einbringt.

Neue Leitlinien für die Kreditprüfung
Es ist derzeit zwar nicht bekannt, um welche Leitlinien es sich genau handelt. Es scheint aber sicher, dass es hierbei um Lockerungen geht, die sowohl die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers wieder verbessert wie auch dem Buchwert der erstandenen Immobilie zugute kommt. So können junge Familien und Kreditnehmer ab ca. 40 Jahren wieder leichter einen Immokredit bekommen.

Spektakulärer an dieser Gesetzesvorlage sind die Klauseln, die eine gegen die Immobilienblase helfen sollen

Die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie hat zum Ziel, den privaten Kreditnehmer vor dem Platzen der Immobilienblase zu schützen. Deswegen macht es durchaus Sinn, auch Maßnahmen zu treffen, die erst kurz vor dem Platzen greifen. Hier hat der Gesetzgeber Vorschläge im Rahmen dieser Gesetzesvorlage gemacht, die als durchaus spektakuär bezeichnet werden können.  Diese betreffen vor allem die Banken – und nicht den privaten Kreditnehmer.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhält die Möglichkeit, temporär strenge Obergrenzen für die Vergabe von Immobilienkrediten zu verhängen. Wenn also die Überhitzung des Immobilienmarktes droht, kann sofort und gezielt darauf reagiert werden. Es kann dann ohne weitere Gesetzesnovelle sofort eine eine Obergrenze für die Darlehenshöhe, bezogen auf den Immobilienwert, eingeführt werden; zudem kann die Bafin eine Vorgabe erlassen, die den Banken vorgibt, in welcher Zeit Teile des Darlehens getilgt sein müssen. Und zu guter Letzt ist die Bafin dann berechtigt, Obergrenzen für monatliche Raten im Verhältnis zum Einkommen zu definieren. Das wird den Kreditnehmer schützen und Banken in die Pflicht nehmen.

Mit dieser Gesetzesanpassung will die Bundesregierung erreichen, dass wieder mehr Menschen in den Genuss eines Immobilienkredits kommen. Mit Blick auf die finanzielle Absicherung im Alter, die insbesondere durch Immobilienbesitz und damit Mietfreiheit erreicht wird, erscheint diese Novellierung nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

Neues Immobilien-Kreditgesetz für den Fall einer Immobilienblase für Sommer 2017 geplant
Die Bundesregierung plant, die Kreditvergabe-Regeln zu verschärfen, falls die Gefahr einer Immobilienblase besteht. Das neue Immobilien-Kreditgesetz könnte im Frühjahr 2017 in Kraft treten. Angewendet soll es aber erst werden, wenn eine Immobilienblase zu platzen droht und damit Gefahr für die Finanzstabilität Deutschlands besteht. Das neue Immobilien-Kreditgesetz wird derart gestaltet sein, dass die dann gültigen Werte …
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